Garantiebedingungen

  1. Stingray Motors garantiert dem Erstkäufer bei Kauf eines komplett montierten Fahrzeuges eine Garantie von zwei Jahren auf Materialdefekte und Verarbeitungsfehler ("Mangel"). Liegt bei Gefahrenübergang bereits ein Mangel vor oder tritt dieser während der Laufzeit der Garantie auf, kann Stingray Motors nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen ("Nachbesserung") oder ein anderes Neufahrzeug liefern ("Nachlieferung"). Im Falle einer Nachbesserung nach eigenem Ermessen und eigener Wahl fehlerhafte Teile austauschen oder durch Werkarbeit reparieren. Zudem ist Stingray Motors jederzeit berechtigt die Nachbesserung durch einen Dritten erbringen zu lassen.
  1. Auf den Akku wird eine Funktionsgarantie von sechs Monaten gewährt. Defekte Batterien werden repariert oder ausgetauscht (durch eine Batterie die mindestens die gleiche Energiekapazität wie die ausgetauschte Batterie vor dem Auftreten der Fehlfunktion besitzt). Schäden, die infolge der nachfolgenden Aktivitäten auftreten sind nicht von der Garantie gedeckt:
    1. Aussetzen der Batterie oder des Gesamtfahrzeugs von Umgebungstemperaturen über 50°C (122°F) oder unter -25°C (-13°F) für mehr als 24 Stunden fortlaufend.
    2. Physische Beschädigung der Batterie oder der absichtliche Versuch, entweder durch physische Mittel, Programmierung oder andere Methoden, die Lebensdauer der Batterie zu verlängern (anders als in Ihren Dokumentationsunterlagen angegeben) oder zu verkürzen
    3. Kontakt der Batterie mit direkten Flammen oder mit Feuchtigkeit sowie eine Überflutung der Batterie.
  1. Die Batterie ist, wie alle Batteriesysteme, mit fortlaufender Dauer und Nutzung einem graduellen Energie- und Leistungsverlust ausgesetzt. Der Energie- oder Leistungsverlust der Batterie über die Zeit oder aufgrund oder infolge der Batterienutzung ist durch diese Batterie-Garantie NICHT gedeckt.
  1. Die Laufzeit beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs bzw. mit der Anmeldung des Fahrzeugs, je nachdem was zuerst eintritt ("Gefahrenübergang").
  1. Folgende Teile sind von der Garantie ausgeschlossen:
    1. Alle Teile welche einem natürlichen Verschleiß unterliegen (insbesondere aber nicht ausschließlich: Bremsbeläge und Bremsscheiben, Reifen, Stoßdämpfer, Leuchtmittel, Lack, Griffe, Sattel und Sattelstütze, Lager, Dichtungen)
    2. Alle Teile und Ausstattungen, die nicht von Stingray Motors oder einem beauftragten Hersteller hergestellt und/oder eingebaut wurden.
    3. Betriebs- und Hilfsstoffe (insbesondere aber nicht ausschließlich: Bremsflüssigkeit, Öle, Fette, Dichtungen oder sonstige Schmier- oder Hydraulikflüssigkeiten).
    4. Zubehör und Sonderausstattungen welche nicht im Rahmen des Ersterwerbs eines Neufahrzeuges angeboten worden sind.
    5. Die tatsächliche Farbe der Fahrzeuge kann aus technischen Gründen (innerhalb des Farbspektrums) von den im Onlineshop oder in anderen Verkaufsunterlagen dargestellten Farbtönen abweichen. Eine derartige Abweichung stellt keinen Mangel dar und ist folglich nicht von dieser Garantie abgedeckt.
  1. Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel und/oder eingetretene Schaden in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang damit steht, dass
    1. Fahrzeugwarnungen und/oder Hinweise in der Bedienungsanleitung aktiv ignoriert und/oder Vorschriften über den sachgemäßen Betrieb, Pflege oder die Behandlung des Fahrzeugs (siehe Betriebsanleitung) nicht befolgt wurden.
    2. Das Fahrzeug durch höhere Gewalt, mut- oder böswillige Handlungen (auch durch Dritte) oder durch einen Unfall beschädigt wurde.
    3. Das Fahrzeug im Rahmen von motorsportlichen oder sonstigen Wettbewerben oder den dazugehörigen Übungsfahrten bewegt wurde und einer Überbeanspruchung ausgesetzt wurde.
    4. Das Fahrzeug unsachgemäß und/oder ordnungswidrig (den straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlichen Vorschriften widersprechend) benutzt wurde. Eingriffe oder Manipulationen in Antrieb, E-Motor, Controller, Batteriesysteme oder Software des Fahrzeugs jeglicher Art vorgenommen wurden. Alle Eingriffe zur Steigerung der Geschwindigkeit, sowie das «tunen» des Motors bzw. Controllers sind gesetzeswidrig. Ausserdem werden die Betriebssicherheit und ggf. auch die Lebensdauer des Fahrzeugs verringert und es erlöschen Versicherungsschutz, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung sowie die Gewährleistung der Garantie.
    5. Schäden, die durch falsche Handhabung, Lagerung oder mangelnde Pflege auftreten, darunter Wasserschäden, Schäden durch Lagerung in feuchter Umgebung, Schäden durch einen Kurzschluss, Schäden durch Tiefentladung (Akku unter 63 Volt entladen), Schäden durch dauerhaftes Lagern mit 100% Akkustand (SoC) und Schäden durch das Aufladen mit einem defekten oder nicht originalen Ladegerät, sind ebenfalls nicht durch die Garantie abgedeckt.
    6. Teile oder Zubehör in oder an das Fahrzeug ein- bzw. Angebaut wurden, welche durch Stingray Motors nicht schriftlich genehmigt wurden oder das Fahrzeug in einer von Stingray Motors nicht genehmigten Art und Weise verändert worden ist.
    7. Hydraulik- oder Schmierstoffe verwendet wurden, die fehlerhaft sind oder Fremdkörper enthalten oder die nicht von Stingray Motors empfohlen bzw. freigegeben wurden. Kosten, die aufgrund von Ausfallzeiten des Fahrzeugs entstehen, auch direkte oder indirekte oder kommerzielle Verluste, die der Eigentümer oder der Benutzer des Fahrzeugs dadurch erleiden, werden nicht erstattet.
    8. Ein Anspruch auf Garantieleistungen besteht nicht, wenn Wartungsintervalle bzw. der Wartungsplan unseres Stingray Motors-Serviceheftes nicht eingehalten wurde (1. Wartung: 500 km oder 3 Monate 2. Wartung: 2000 km oder 12 Monate 3. Wartung 4000 km oder 24 Monate 4. Wartung: 6000 km oder 36 Monate 5. Wartung: 8000 km oder 24 Monate) und die Wartungen und Reparaturen nicht von einem offiziellen Stingray Motors-Servicepartner durchgeführt wurden. Ein Anspruch besteht ebenfalls nicht bei einer gewerblichen Nutzung des Elektrorollers (insbesondere aber nicht ausschließlich Vermietung der Elektroroller, Kurierdienste etc.)9.
    9. Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere die Gewährleistungsansprüche gegenüber Stingray Motors und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen Stingray Motors nicht beschränkt.